Touren

Allgemeine Vertrags- und

Reisebedingungen (Touren)

 

Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen CULMINARIUM 5072 und dem (der) Reiseteilnehmer (im folgenden „Kunde“ genannt). Bei vermittelten Dienstleistungen von Drittanbietern gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der zuständigen Gesellschaft(en).

1    Anmeldung

Durch die schriftliche Anmeldung kommt zwischen dem Kunden und CULMINARIUM 5072 ein Vertrag zustande. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durch.

2    Preise

2.1  Preisgrundlage

Der Preis bei Buchung gilt in CHF.

2.2  Zahlungsbedingungen

Nach Eingang der Anmeldung und Bestätigung der gebuchten Tour ist eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises innerhalb von 10 Tagen fällig. Spätestens bei Anreise ist der restliche Betrag zu begleichen. Er kann bar oder mit Karte bezahlt werden. Wir nehmen folgende Karten an: Visa, VPay, Maestro, Mastercard, American Express. Eine Bezahlung mit Postcard ist leider nicht möglich.

3    Umbuchungen oder Annullation

3.1  Umbuchung

Eine Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

3.2  Annullation

Eine Annullation muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung.

3.2.1 Annullationskosten

Es gelten die nachfolgenden Annullationsbestimmungen:

15-10 Tage vor der vereinbarten Anreise 50%
9-5 Tage vor der vereinbarten Anreise 80%
3-0 Tage vor der vereinbarten Anreise 100%

Wird die Reise nicht angetreten (No Show), so gilt das als Annullation am Anreisetag.

3.3  Annullation durch CULMINARIUM 5072

Es steht im Ermessen von CULMINARIUM 5072, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, höherer Gewalt etc. nicht durchzuführen. In diesem Fall wird dem Kunden der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet, bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Ein weiterer Anspruch gegenüber CULMINARIUM 5072 besteht nicht.

3.4  Ersatzperson

Muss der Kunde die Reise annullieren, so kann an seiner Stelle eine Ersatzperson die Reise antreten. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit dem zurücktretenden Kunden vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

3.5  Reiseabbruch

Sollte der Kunde die Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

4    Versicherungen

Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen.

5    Mietmotorräder

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es auch tatsächlich geeignet ist. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, Gesetze und Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen des Tour-Leiters Folge zu leisten. Bei Verstössen gegen die Mietbedingungen ist der Tour-Leiter berechtigt, den Mieter von der Tour auszuschliessen. Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises oder Schadenersatzansprüche gegen CULMINARIUM 5072 entstehen dadurch nicht. Sollte das Fahrzeug während einer Tour einen Schaden erleiden, der vor Ort nicht ohne weiteres behoben werden kann, so entstehen dem Mieter daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eingetreten ist.

Der Fahrer/Mieter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und der Mietbedingungen des Vermieters verantwortlich.

Grundsätzlich wird jeder Motorrad-Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen. Der Reiseveranstalter nimmt hierbei lediglich die Funktion eines Vermittlers ein.

6    Wetterbedingungen und Routenverlauf

Aufgrund von aktuellen Wetterbedingungen behält sich CULMINARIUM 5072 vor, die jeweilige Route nach Notwendigkeit zu ändern. CULMINARIUM 5072 trägt für tourbeeinflussende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.

7    Haftung

7.1  Allgemein

Unsere Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Reisepreises beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden.

7.2  Haftung, Ausschluss

CULMINARIUM 5072 haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf Versäumnisse des Kunden, auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, welche CULMINARIUM 5072 oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorsehen oder abwenden konnte. CULMINARIUM 5072 haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm die auf Witterungsverhältnisse, Verspätungen von Dritten etc. zurückzuführen sind

7.3  Personenschäden

CULMINARIUM 5072 übernimmt keinerlei Haftung bei Personenschäden des Reiseteilnehmers (Tod oder Körperverletzung) und allfällige finanzielle Schäden für die Dauer der gesamten Reise. Dies gilt insbesondere für Haftungsfälle, die im Zusammenhang mit der Benützung eines eigenen oder fremden Fahrzeuges (Motorrad, Auto) oder Sportgerätes eintreten.

7.4  Wertgegenstände, Zahlungsmittel, Dokumente

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Ausweise usw. selber verantwortlich sind. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haften wir nicht.

8    Programmänderungen

8.1  Allgemein

CULMINARIUM 5072 behält sich auch im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es die Umstände erfordern.

9    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen dem Kunden und CULMINARIUM 5072 ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen CULMINARIUM 5072 ist ausschliesslich 5072 Oeschgen.

10  Haftungsverzichtserklärung

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:

Ich bin mir den Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder CULMINARIUM 5072 noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt abliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass CULMINARIUM 5072 auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die eine Motorradtour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.

Oeschgen, 25. März 2017